Waldgebiete

Ostelbien wird neben den vielen landwirtschaftlichen Flächen geprägt durch die Waldgebiete Falkenstruth und Annaburger Heide. Während die Annaburger Heide zum größten Teil zum militärischen Sperrgebiet erklärt ist, bietet die Falkenstruth Wanderern und Radtouristen (Radwegekarte) mit seinem Naturlehrpfad, angelegt vom ehemaligen Revierförster Timo Grieser, viel Wissenswertes über das Leben im Wald. Hier finden Sie auch das Grab von Bargenda.

Falkenstruth

Die Ortslage Falkenstruth bei Beilrode ist ein Waldgebiet. Die Entstehung und Entwicklung der Falkenstruth steht im engen Zusammenhang mit der Forstwirtschaft und der Jagd. Die Falkenstruth war um 1550 ein beliebtes Jagdrevier des Kurfürsten. Bereits zur Zeit von Friedrich dem Weisen (Anfang 16. Jahrhundert) sollen nach mündlicher Überlieferung Jagdhunde und Falken an diesem Ort gezüchtet worden sein. Daraus erklärt sich wahrscheinlich auch der Name Falkenstruth (struth = garten).

Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts stand gegenüber der heutigen Försterei (rechts von der Kreuzung) ein Forsthaus mit einer Pechhütte. Damals wurde Harz aus angrenzenden Wäldern (Annaburger Heide) gewonnen und in der Pechhütte zu Schusterpech verarbeitet. Um 1820 wurde das Gebäude der Försterei, wie sie heute zu sehen ist, erbaut.

Falkenstruth

Seit 1990 gehört der Falkenstruther Wald zum Sächsischen Staatsforst. Alle bis 1945 existierenden Förstereien auf der Falkenstruth haben nebenbei Landwirtschaft als Ernährungsgrundlage betrieben, wovon die heute noch sichtbaren Ställe und Scheunen zeugen. Vor allem in Notzeiten, wie z.B. nach dem 1. Weltkrieg, ist die Wilddieberei hier sehr verbreitet gewesen. Einige Denkmäler in unmittelbarer Nähe der Falkenstruth weisen auf tödliche Auseinandersetzungen zwischen legitimierten Amtspersonen und Wilddieben hin. So sind z.B. ein Wilddieb (1916) und ein Oberlandjäger (1927) einer solchen Auseinandersetzung zum Opfer gefallen.

Nach dem 2. Weltkrieg wurden vorwiegend Kiefernkulturen angepflanzt. Nach der Wende ist man jedoch wieder dazu übergegangen, verstärkt Mischwald anzupflanzen, dessen Vielfalt nicht zuletzt viele Erholungssuchende in der näheren Umgebung zu ausgedehnten Wanderungen und Radtouren animiert. Seit dem Frühjahr 1995 existiert eine Jagdhornbläsergruppe Falkenstruth (e.V.), die auf diversen Volksfesten und u.a. auch auf der Grünen Woche in Berlin ihr Können unter Beweis stellte.

Der Naturlehrpfad der Falkenstruth wurde vom ehemaligen Revierförster Timo Grieser als einzigartige (Rad-)Wanderstrecke mit Bildungseffekt angelegt. Der Pfad ist gut ausgeschildert, bietet Gelegenheiten zum Ausruhen und präsentiert Naturliebhabern jede Menge Wissenswertes und Interessantes über das Leben im Wald.

Landschafts- und Naturschutzgebiete

Das gesamte Gebiet der Elbaue gilt als Landschaftsschutzgebiet und erstreckt sich auf beiden Seiten der Elbe. Weite Teile davon gehören zu den Naturschutzgebieten Prudel in der Gemeinde Großtreben-Zwethau sowie Alte Elbe Kathewitz in der Gemeinde Arzberg. Nachfolgend finden Sie ein paar Eindrücke dieser beiden Schutzgebiete.

Dieses Gebiet ist das letzte naturnahe Refugium Sachsens, welches einen Ausschnitt früherer Elblandschaften bewahrt. Es enthält vielfältige Biotope (u.a. Reste des Auewaldes, Kies- und Sandflächen, Altwässer) und ist die letzte Wohnstätte einiger gefährdeter Pflanzen und Tiere.

Der Prudel ist ein alter Elbarm, der heute als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna dient. Wegen des im Frühling und Winter einströmenden Elbwassers, hat sich eine den zeitweisen Gegebenheiten angepasste Tier- und Pflanzenwelt angesiedelt.


Info-Ecke

Was sind Landschaftsschutzgebiete?

Gebiete mit wertvoller Naturausstattung, Schönheit und Erholungswert bzw. Bedeutung zur Wiederherstellung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes nennt man Landschaftsschutzgebiete. Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde, d. h. die Landratsämter und die kreisfreien Städte (Staatliche Verwaltungsbehörden). Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwider laufen. Die Gebiete werden durch Rechtsverordnungen festgesetzt.

 

Was sind Naturschutzgebiete?

Gebiete mit besonders wertvoller Naturausstattung, Schönheit und wissenschaftlichem Wert werden als Naturschutzgebiete bezeichnet. Die Ausweisung erfolgt durch die höhere Naturschutzbehörde, d. h. das Regierungspräsidium. Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile bzw. zur nachhaltigen Störung führen können. Die Gebiete werden durch Rechtsverordnungen festgesetzt.

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